{"id":273,"date":"2025-10-22T13:58:49","date_gmt":"2025-10-22T13:58:49","guid":{"rendered":"http:\/\/63.176.22.190\/?page_id=273"},"modified":"2026-06-02T09:35:23","modified_gmt":"2026-06-02T09:35:23","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.benichu.de\/de\/terms\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\n<p>Hinweis:<\/p>\n\n\n\n<p>Diese deutsche Version stellt eine maschinell erstellte \u00dcbersetzung dar und dient lediglich zu Informationszwecken. Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten zwischen der englischen und der deutschen Version hat ausschlie\u00dflich die englische Version Vorrang und ist rechtlich ma\u00dfgeblich.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-large-font-size\"><strong>VERKAUFSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">1. Juni 2026<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr diesen Vertrag, sofern auf dieser Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes angegeben oder schriftlich vereinbart wurde.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Grundlage<\/strong><br>Die Gesch\u00e4ftsabwicklung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer erfolgt auf eigene Rechnung (als Prinzipal).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Lieferung<\/strong><br>(a) Jedes in diesem Vertrag angegebene Lieferdatum bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die Waren versandbereit sind. Jedes in diesem Vertrag angegebene Lieferdatum stellt eine auf der Grundlage der aktuellen Gegebenheiten erstellte, aufrichtige Prognose dar; es erfolgt jedoch ohne rechtliche Verbindlichkeit, und der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt keine Haftung, falls er dieses Datum nicht einhalten kann.<br>(b) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt \u2013 nach eigenem, uneingeschr\u00e4nktem Ermessen \u2013, Teillieferungen vorzunehmen; der K\u00e4ufer ist verpflichtet, solche Teillieferungen anzunehmen, sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.<br>(c) Erfolgt die Lieferung in Teillieferungen, so ber\u00fchren etwaige Anspr\u00fcche oder R\u00fccktritte in Bezug auf eine einzelne Teillieferung nicht den Fortbestand des \u00fcbrigen Vertrags; jede Teillieferung gilt als eigenst\u00e4ndiger Vertrag, auf den diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Anwendung finden. Diese Bestimmung ber\u00fchrt jedoch in keiner Weise die Rechte des Verk\u00e4ufers gem\u00e4\u00df diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen, den gesamten Vertrag auszusetzen oder zu k\u00fcndigen.<br>(d) Sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, sind die in diesem Vertrag festgelegten Lieferbedingungen gem\u00e4\u00df den \u201eIncoterms 2020\u201c (in der jeweils g\u00fcltigen Fassung) auszulegen, wie sie von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce) verabschiedet wurden und am Tag des Abschlusses dieses Kaufvertrags in Kraft sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Gewicht oder Menge<\/strong><br>(a) Der Verk\u00e4ufer wird sich bem\u00fchen, genau das bestellte Gewicht bzw. die bestellte Menge der Waren zu liefern; sofern jedoch nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, unterliegen Gewicht und Menge einer Toleranzspanne von plus\/minus zehn Prozent, wobei die Entscheidung hier\u00fcber im Ermessen des Verk\u00e4ufers liegt.<br>(b) Das vom Verk\u00e4ufer, den Lieferanten oder den Herstellern der Waren angegebene Gewicht bzw. die angegebene Menge einer im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Warensendung gilt f\u00fcr den K\u00e4ufer als verbindlicher Nachweis f\u00fcr das bei der Lieferung tats\u00e4chlich empfangene Gewicht bzw. die empfangene Menge. Dies gilt nur dann nicht, wenn der K\u00e4ufer mittels stichhaltiger Beweise einen konkreten Irrtum in den vom Verk\u00e4ufer, Lieferanten oder Hersteller angegebenen Gewichts- oder Mengenangaben oder einen tats\u00e4chlichen Verlust w\u00e4hrend des Transports nachweisen kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Versicherung<\/strong><br>Wird dieser Vertrag zu einem Preis bzw. zu Preisen auf der Basis \u201eC.I.F.\u201c (Kosten, Versicherung und Fracht) geschlossen, so beinhalten diese Preise lediglich die Kosten f\u00fcr eine Versicherung gegen Seegefahren (F.P.A. \u2013 \u201eFree from Particular Average\u201c \/ \u201eFrei von Teilsch\u00e4den\u201c). Sofern die Waren auf Wunsch des K\u00e4ufers gegen zus\u00e4tzliche Risiken versichert werden, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, dem K\u00e4ufer die Pr\u00e4mien in Rechnung zu stellen, die der Verk\u00e4ufer f\u00fcr eine solche Zusatzversicherung entrichtet hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Kostensteigerungen<\/strong><br>(a) Sollten sich die dem Verk\u00e4ufer bei der Vertragserf\u00fcllung entstehenden Kosten nach dem Datum dieses Vertrags erh\u00f6hen \u2013 sei es aufgrund gestiegener Frachtraten, Zuschl\u00e4ge, Steuern, sonstiger beh\u00f6rdlicher Abgaben, Konsulatsgeb\u00fchren, Verpackungskosten oder Versicherungspr\u00e4mien (einschlie\u00dflich Kriegsrisikozuschl\u00e4gen), oder aufgrund einer Erh\u00f6hung der Einstandskosten der Waren f\u00fcr den Verk\u00e4ufer, verursacht durch gestiegene Material- oder Energiekosten bei den Lieferanten oder Herstellern der Waren, oder sollte eine \u00c4nderung der Wechselkurse die Kosten des Verk\u00e4ufers erh\u00f6hen oder dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit diesem Vertrag Sch\u00e4den oder Verluste verursachen \u2013, so hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer diese Mehrkosten, Sch\u00e4den oder Verluste zu ersetzen. Im Falle einer Behinderung, eines Stillstands, einer Sperrung oder eines Unfalls im Suezkanal, im Panamakanal oder in anderen schiffbaren Gew\u00e4ssern \u2013 aus welchem \u200b\u200bGrund auch immer \u2013, haftet der Verk\u00e4ufer nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, Verluste oder Verz\u00f6gerungen, die durch ein solches Ereignis verursacht werden. Dem Verk\u00e4ufer steht in diesem Fall das Wahlrecht zu, das Schiff anzuhalten oder zu verz\u00f6gern, die Waren \u2013 ganz oder teilweise \u2013 auf andere Transportmittel umzuladen und weiterzubef\u00f6rdern oder eine g\u00e4nzlich andere Route zu w\u00e4hlen; all dies erfolgt auf Risiko des K\u00e4ufers, welcher s\u00e4mtliche Lagergeb\u00fchren, zus\u00e4tzliche Frachtkosten und sonstige daraus entstehende Mehraufwendungen zu tragen hat.<br>(b) S\u00e4mtliche Kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EU-CBAM-Verordnung (einschlie\u00dflich etwaiger \u00c4nderungen oder Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen) ergeben, sind vom K\u00e4ufer zu tragen. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, diese Kosten ohne Aufschlag in vollem Umfang an den K\u00e4ufer weiterzugeben. Einzelheiten zur Berechnung und Aufteilung dieser Kosten k\u00f6nnen in einer gesonderten Zusatzvereinbarung zwischen den Parteien n\u00e4her geregelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br>Die Gefahr des Verlusts oder der Besch\u00e4digung der Waren geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald der Verk\u00e4ufer die Waren gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieses Vertrags geliefert hat; der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt nach erfolgter Lieferung keinerlei Verantwortung mehr f\u00fcr die Sicherheit der Waren. Dementsprechend obliegt es dem K\u00e4ufer, die Waren nach der Lieferung gegen solche Risiken \u2013 sofern vorhanden \u2013 zu versichern, die er f\u00fcr angemessen erachtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>Das Eigentum an allen gelieferten Waren verbleibt beim Verk\u00e4ufer (Vorbehaltsware), bis s\u00e4mtliche Forderungen \u2013 einschlie\u00dflich aller Saldoforderungen \u2013 beglichen sind, die dem Verk\u00e4ufer oder mit ihm verbundenen Konzernunternehmen zustehen und den Verk\u00e4ufer zur Aufrechnung berechtigen; dies gilt unter den folgenden Bedingungen:<br>Die Verarbeitung von Material, an dem sich der Verk\u00e4ufer das Eigentum vorbehalten hat, erfolgt im Auftrag des Verk\u00e4ufers, der als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB gilt, ohne dass hieraus eine Verpflichtung f\u00fcr den Verk\u00e4ufer erw\u00e4chst.<br>Das zur Verarbeitung verwendete Material gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieses Abschnitts. Sollte der K\u00e4ufer solche Vorbehaltsware mit anderen Waren vermischen oder verbinden, so erwirbt der Verk\u00e4ufer Miteigentum an der neuen Ware im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Sollte das Eigentum des Verk\u00e4ufers im Falle einer Vermischung oder Verbindung erl\u00f6schen, so \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer hiermit sein Eigentum an der neu entstandenen Ware auf den Verk\u00e4ufer, und zwar in dem Verh\u00e4ltnis, das dem Rechnungswert der Ware entspricht, an der sich der Verk\u00e4ufer das Eigentum vorbehalten hatte. Der K\u00e4ufer verwahrt diese Ware unentgeltlich f\u00fcr den Verk\u00e4ufer. Die hieraus entstehenden Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieses Abschnitts. Der K\u00e4ufer darf Vorbehaltsware nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr und zu \u00fcblichen Bedingungen ver\u00e4u\u00dfern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet; Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die aus der Ver\u00e4u\u00dferung resultierenden Forderungen gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Bestimmungen an den Verk\u00e4ufer abgetreten werden. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, anderweitig \u00fcber die Vorbehaltsware zu verf\u00fcgen. Die dem K\u00e4ufer aus der Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen werden bereits jetzt im Voraus an den Verk\u00e4ufer abgetreten. Sie dienen der Sicherung der Rechte des Verk\u00e4ufers in gleichem Ma\u00dfe wie die Vorbehaltsware selbst. Werden Vorbehaltswaren gemeinsam mit anderen Waren ver\u00e4u\u00dfert, die nicht vom Verk\u00e4ufer bezogen wurden, so beschr\u00e4nkt sich die Abtretung der aus der Ver\u00e4u\u00dferung resultierenden Forderung auf die H\u00f6he des Rechnungswertes derjenigen ver\u00e4u\u00dferten Waren, an denen sich der Verk\u00e4ufer das Eigentum vorbehalten hatte. Verwendet der K\u00e4ufer Vorbehaltsware zur Erf\u00fcllung eines Werk- oder Montagevertrages, so finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechend Anwendung auf die aus diesem Vertrag erwachsenden Forderungen.<br>Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderungen einzuziehen; dieses Recht kann vom Verk\u00e4ufer jedoch jederzeit widerrufen werden. In keinem Fall ist der K\u00e4ufer berechtigt, die Forderungen an Dritte abzutreten. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers ist der K\u00e4ufer verpflichtet, seine Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die Forderungsabtretung zu informieren \u2013 sofern dies nicht bereits durch den Verk\u00e4ufer erfolgt ist \u2013 und dem Verk\u00e4ufer alle Informationen und Unterlagen zu \u00fcbermitteln, die f\u00fcr die Einziehung der Forderung erforderlich sind.<br>Der K\u00e4ufer hat den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber alle Anspr\u00fcche zu informieren, die von Dritten in Bezug auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren oder an den Verk\u00e4ufer abgetretene Forderungen geltend gemacht werden. Sollte der Wert der dem Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df den vorstehenden Bestimmungen einger\u00e4umten Sicherheiten die Gesamtheit der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigen, ist der Verk\u00e4ufer auf Verlangen des K\u00e4ufers verpflichtet, Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben. Sollten die vorstehenden Sicherungsbestimmungen nach dem Recht des Landes, in dem sich die vom Verk\u00e4ufer gelieferten Waren befinden, unwirksam sein, gilt eine entsprechende Bestimmung als vereinbart, die nach dem jeweiligen Recht zul\u00e4ssig ist und dem Verk\u00e4ufer ein gleichwertiges Sicherungsniveau gew\u00e4hrt. Sollte der K\u00e4ufer diesbez\u00fcglich zur Mitwirkung verpflichtet sein, ist er gehalten, alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Begr\u00fcndung und Aufrechterhaltung dieser Rechte erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><br>(a) Sollten nach Abschluss dieses Vertrags und vor Erbringung der Leistung durch den Verk\u00e4ufer Umst\u00e4nde bekannt werden, die nach der begr\u00fcndeten Einsch\u00e4tzung des Verk\u00e4ufers die F\u00e4higkeit des K\u00e4ufers zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen wesentlich beeintr\u00e4chtigen, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, seine Leistung zur\u00fcckzuhalten, bis der K\u00e4ufer seine Gegenleistung ordnungsgem\u00e4\u00df erbracht oder eine zur Zufriedenheit des Verk\u00e4ufers angemessene Sicherheit gestellt hat.<br>(b) Der Verk\u00e4ufer kann dem K\u00e4ufer eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der K\u00e4ufer nach Wahl des Verk\u00e4ufers entweder seine Verpflichtungen Zug um Zug gegen die Leistung des Verk\u00e4ufers zu erf\u00fcllen oder eine solche Sicherheit zu stellen hat. Kommt der K\u00e4ufer dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, so ist der Verk\u00e4ufer unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Zahlung<\/strong><br>(a) Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung mittels eines Akkreditivs. Der K\u00e4ufer hat zugunsten des Verk\u00e4ufers ein unwiderrufliches und best\u00e4tigtes Akkreditiv ohne Regressverzicht zu er\u00f6ffnen, dessen Betrag ausreicht, um den vertraglich vereinbarten Gesamtbetrag, die Geb\u00fchren f\u00fcr Konsulatsrechnungen, Inspektionsgeb\u00fchren sowie sonstige vom K\u00e4ufer zu tragende Kosten und Auslagen abzudecken. Dieses Akkreditiv muss von einer international anerkannten erstklassigen Bank ausgestellt sein, Form und Bedingungen aufweisen, die f\u00fcr den Verk\u00e4ufer zufriedenstellend sind, und f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens f\u00fcnfzehn (15) Tagen nach dem letzten Tag der Verladung g\u00fcltig und wirksam bleiben. Das Akkreditiv muss zudem Teilziehungen gegen Teillieferungen zulassen;<br>(b) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, auf alle \u00fcberf\u00e4lligen Zahlungen Zinsen in H\u00f6he von 2 % pro Monat zu erheben. Diese Bestimmung darf weder rechtliche Schritte zur Beitreibung f\u00e4lliger Forderungen verhindern oder verz\u00f6gern, noch darf sie sonstige Rechte des Verk\u00e4ufers beeintr\u00e4chtigen;<br>(c) Befindet sich der K\u00e4ufer mit einer dem Verk\u00e4ufer geschuldeten Zahlung \u2013 sei es aus diesem oder einem anderen Vertrag zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um gleiche oder \u00e4hnliche Waren handelt \u2013 im Zahlungsverzug, oder gelangen dem Verk\u00e4ufer Tatsachen und Umst\u00e4nde zur Kenntnis, die seiner Ansicht nach die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers verschlechtert haben k\u00f6nnten, so werden s\u00e4mtliche Forderungen aus diesem oder jedem anderen Vertrag sofort zur Zahlung f\u00e4llig, ungeachtet etwaiger Zahlungsziele f\u00fcr erhaltene und akzeptierte Wechsel. In solchen F\u00e4llen ist der Verk\u00e4ufer zudem berechtigt, weitere Lieferungen im Rahmen dieses Vertrags auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist, oder diesen und\/oder jeden anderen Vertrag zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer zu k\u00fcndigen; und<br>(d) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, Lieferungen im Rahmen dieses und\/oder jedes anderen Vertrags, den er mit dem K\u00e4ufer geschlossen hat, auszusetzen (selbst wenn sich der K\u00e4ufer mit keiner Zahlung im Verzug befindet), sofern der Verk\u00e4ufer der Ansicht ist, dass der auf dem Konto des K\u00e4ufers offene Betrag \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob er bereits zur Zahlung f\u00e4llig ist oder nicht \u2013 die Obergrenze erreicht hat, bis zu der der Verk\u00e4ufer bereit ist, dem K\u00e4ufer Kredit zu gew\u00e4hren; dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der K\u00e4ufer hier\u00fcber benachrichtigt wurde oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br>(a) Der Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet, dass die Waren \u2013 sofern in diesem Vertrag nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt ist \u2013 den vertraglichen Spezifikationen entsprechen sowie aus einwandfreien Materialien gefertigt und handwerklich ordnungsgem\u00e4\u00df verarbeitet sind; und<br>(b) Der Verk\u00e4ufer haftet unter keinen Umst\u00e4nden f\u00fcr eine etwaige Ungeeignetheit der Waren f\u00fcr irgendeinen Verwendungszweck; der K\u00e4ufer ist in jedem Fall verpflichtet, die Waren vor ihrer Ingebrauchnahme auf Qualit\u00e4t und Eignung zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Reklamationen<\/strong><br>(a) Die Haftung des Verk\u00e4ufers in Bezug auf Waren, die vom K\u00e4ufer nachweislich als mangelhaft dargelegt werden, beschr\u00e4nkt sich auf die Gew\u00e4hrung einer angemessenen Gutschrift oder Preisnachlasses f\u00fcr diese mangelhaften Waren oder \u2013 nach Wahl des Verk\u00e4ufers \u2013 auf den Austausch oder die Reparatur dieser mangelhaften Waren am in diesem Vertrag festgelegten Lieferort; unter keinen Umst\u00e4nden darf die maximale Haftung des Verk\u00e4ufers im Rahmen dieses Vertrags den Rechnungswert der unter diesem Vertrag verkauften mangelhaften Waren \u00fcbersteigen.<br>(b) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr:<br>(i) nachteilige Auswirkungen, die aus der Anwendung eines Verfahrens, eines Arbeitsgangs oder einer Behandlung auf die Waren resultieren, es sei denn, diese wurden ausdr\u00fccklich vom Verk\u00e4ufer empfohlen; ferner nicht f\u00fcr<br>(ii) etwaige Aufwendungen, die dem K\u00e4ufer in Bezug auf Waren entstehen, die nachweislich oder mutma\u00dflich mangelhaft sind; ferner nicht f\u00fcr<br>(iii) entgangenen Gewinn oder Folgesch\u00e4den jeglicher Art beim K\u00e4ufer, unabh\u00e4ngig von deren Ursache; ferner nicht f\u00fcr<br>(iv) Waren, die vom K\u00e4ufer in irgendeiner Weise verarbeitet oder besch\u00e4digt wurden, nachdem die Gefahr f\u00fcr die Waren auf den K\u00e4ufer \u00fcbergegangen ist;<br>(c) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Verlust oder Besch\u00e4digung w\u00e4hrend des Transports, es sei denn, der Anspruch wird so geltend gemacht, dass er den Verk\u00e4ufer innerhalb einer Frist erreicht, die es diesem erm\u00f6glicht, einen wirksamen Anspruch gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer geltend zu machen;<br>(d) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche in Bezug auf gelieferte, jedoch mutma\u00dflich mangelhafte Waren, es sei denn, der Anspruch wird dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber schriftlich innerhalb von 15 Tagen geltend gemacht, nachdem der K\u00e4ufer erstmals eine angemessene Gelegenheit zur Pr\u00fcfung der Waren hatte, und es sei denn, die mutma\u00dflich mangelhaften Waren wurden zur Pr\u00fcfung durch den Verk\u00e4ufer ausgesondert;<br>(e) Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr nicht gelieferte Waren oder f\u00fcr Waren, die w\u00e4hrend des Transports verloren gegangen, entwendet oder besch\u00e4digt wurden, sofern die Gefahr des Verlusts oder der Besch\u00e4digung der Waren bereits vor Eintritt dieses Ereignisses auf den K\u00e4ufer \u00fcbergegangen war oder sofern dem Frachtf\u00fchrer eine quittierte Empfangsbest\u00e4tigung f\u00fcr die Waren erteilt wurde; (f) Die Waren d\u00fcrfen nur dann an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckgesandt werden, wenn dieser dem zugestimmt hat; die Bescheinigung des Verk\u00e4ufers \u00fcber das Gewicht oder die Menge der von ihm empfangenen zur\u00fcckgesandten Waren ist endg\u00fcltig und bindend. und<br>(g) Wurde eine Beanstandung oder ein Anspruch in Bezug auf Waren erhoben, die nachweislich oder mutma\u00dflich mangelhaft sind, so kann der Verk\u00e4ufer weitere Warenlieferungen im Rahmen dieses Vertrags aussetzen, bis die Berechtigung der betreffenden Beanstandung oder des betreffenden Anspruchs endg\u00fcltig gekl\u00e4rt ist; in diesem Fall verschieben sich der oder die ma\u00dfgeblichen Liefertermine entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Beschr\u00e4nkung der Aufrechnung<\/strong><br>Der K\u00e4ufer ist aus keinem wie auch immer gearteten Grund berechtigt, Zahlungen f\u00fcr gelieferte Waren zur\u00fcckzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Vorrang des Vertrags<\/strong><br>Im Falle von Widerspr\u00fcchen zwischen den in diesem Vertrag festgelegten Verkaufsbedingungen und etwaigen Einkaufsbedingungen, die der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer in irgendeiner Vertragsform \u00fcbermittelt hat, haben die Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags Vorrang. Dieser Vertrag enth\u00e4lt die gesamte Vereinbarung zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer und kann nur durch eine schriftliche, von der die \u00c4nderung akzeptierenden Partei unterzeichnete Erkl\u00e4rung abge\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Schutzrechtsverletzungen<\/strong><br>Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt die alleinige Verantwortung f\u00fcr die Folgen jeglicher Verletzung von Patenten, Marken, eingetragenen Designs oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten, die sich aus der Nutzung der Waren durch den K\u00e4ufer ergibt; der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer vollumf\u00e4nglich von s\u00e4mtlichen Kosten, Geb\u00fchren und Ausgaben frei, die dem Verk\u00e4ufer infolge einer solchen tats\u00e4chlichen oder mutma\u00dflichen Schutzrechtsverletzung entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Vertragsverletzung<\/strong><br>Falls der K\u00e4ufer: \u2013<br>(a) einen Fehler begeht oder gegen eine seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit dem Verk\u00e4ufer verst\u00f6\u00dft, oder<br>(b) in gerichtliche Verfahren verwickelt ist, welche seine Zahlungsf\u00e4higkeit betreffen, oder<br>(c) (sofern es sich um eine Gesellschaft handelt) die Liquidation einleitet, den Gesch\u00e4ftsbetrieb einstellt oder dessen Einstellung androht, oder falls ernsthafte Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers aufkommen, so ist der Verk\u00e4ufer in jedem dieser F\u00e4lle unverz\u00fcglich berechtigt (unbeschadet seiner sonstigen Anspr\u00fcche und Rechte aus diesem Vertrag), die weitere Erf\u00fcllung dieses Vertrags f\u00fcr einen Zeitraum auszusetzen \u2013 der sechs Monate nicht \u00fcberschreiten darf \u2013, wie er es nach seinem alleinigen Ermessen f\u00fcr angemessen h\u00e4lt, oder (unabh\u00e4ngig davon, ob eine Mitteilung \u00fcber eine solche Aussetzung erfolgt ist oder nicht) den Vertrag so zu behandeln, als sei er vom K\u00e4ufer widerrechtlich aufgek\u00fcndigt worden, und den Vertrag unverz\u00fcglich zu k\u00fcndigen. Der Verk\u00e4ufer wird den K\u00e4ufer innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er von der Handlung oder Unterlassung seitens des K\u00e4ufers Kenntnis erlangt hat, welche die Rechte des Verk\u00e4ufers gem\u00e4\u00df dieser Bedingung begr\u00fcndet, \u00fcber die Aus\u00fcbung seines Wahlrechts zur Aussetzung oder K\u00fcndigung dieses Vertrags benachrichtigen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. H\u00f6here Gewalt<\/strong><br>Sollte die Versendung oder eine sonstige nach diesem Vertrag geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Exportverbote, die Verweigerung der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen oder sonstige beh\u00f6rdliche Beschr\u00e4nkungen, Krieg, Revolution, Aufruhr, Streik oder sonstige Arbeitskampfma\u00dfnahmen, Feuer, \u00dcberschwemmung, Taifun, Gefahren oder Ungl\u00fccksf\u00e4lle auf See oder sonstige Ursachen, die au\u00dferhalb der Kontrolle des Verk\u00e4ufers liegen, oder durch h\u00f6here Gewalt verhindert oder verz\u00f6gert werden, so haftet der Verk\u00e4ufer weder f\u00fcr die Nichtversendung oder versp\u00e4tete Versendung der Waren noch f\u00fcr die Nichterf\u00fcllung dieses Vertrags. Der K\u00e4ufer ist in diesem Fall verpflichtet, jede Versendung anzunehmen, die innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung der vorgenannten Ursache erfolgt; alternativ muss der K\u00e4ufer \u2013 nach Wahl des Verk\u00e4ufers \u2013 die Beendigung des gesamten Vertrags oder einzelner Vertragsteile akzeptieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>17. \u00dcberschriften der Klauseln<\/strong><br>Die \u00dcberschriften der Klauseln in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen dienen lediglich der besseren \u00dcbersichtlichkeit und sind f\u00fcr die Auslegung des Sinns und Inhalts der einzelnen Vertragsbestimmungen ohne rechtliche Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><br>Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in \u00dcbereinstimmung mit diesem auszulegen. Gerichtsstand ist \u2013 soweit dies nach dem anwendbaren Recht zul\u00e4ssig ist \u2013 D\u00fcsseldorf; der Verk\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, Klagen auch vor den Gerichten zu erheben, die f\u00fcr den Hauptsitz des K\u00e4ufers oder dessen gesch\u00e4ftsf\u00fchrende oder leitende Niederlassung zust\u00e4ndig sind. Erf\u00fcllungsort ist stets der Ort der Warenlieferung; Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Zahlungsverpflichtungen ist D\u00fcsseldorf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>19. Salvatorische Klausel<\/strong><br>Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrags als unwirksam oder undurchsetzbar erweisen, so betrifft diese Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit ausschlie\u00dflich die betreffende Bestimmung, ohne die G\u00fcltigkeit oder Durchsetzbarkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Weise zu beeintr\u00e4chtigen. Die Rechte des Verk\u00e4ufers werden durch etwaige Nachsicht oder Duldung gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer weder beeintr\u00e4chtigt noch eingeschr\u00e4nkt. Ein Verzicht des Verk\u00e4ufers auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer sp\u00e4teren Vertragsverletzung.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-buttons is-content-justification-center is-layout-flex wp-container-core-buttons-is-layout-16018d1d wp-block-buttons-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-button form-button\"><a class=\"wp-block-button__link has-text-align-center wp-element-button\" href=\"\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/MISEA-TERMS-AND-CONDITIONS-OF-SALE.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Download<\/a><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hinweis: Diese deutsche Version stellt eine maschinell erstellte \u00dcbersetzung dar und dient lediglich zu Informationszwecken. 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